Die kauf ich mir ...

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Der etwas andere Grund,
ein Unternehmen zu kaufen

Das ist richtig schlimm für jeden Unternehmer: Die Auftragsbücher quellen über, und trotz aller Anstrengungen gelingt es nicht, alle (lukrativen) Jobs anzunehmen. Die vorhandenen Mitarbeiter lächeln nur noch müde, wenn von „Überstunden“ die Rede ist – das machen sie längst. Um neue Mitarbeiter zu gewinnen ist es mit einer Anzeige in der Lokalzeitung längst nicht mehr getan.

Auf der anderen Seite kommen immer mehr Unternehmer in ein Alter, in dem sie über einen Rückzug aus dem aktiven Berufsleben nachdenken. Wenn das publik wird, spitzen Mitbewerber die Ohren: Oft sind sie an den bewährten Mitarbeitern interessiert – an deren Arbeitsleistung und Know-how.

Christian Kleeberg, Chef der Kleeberg Unternehmensvermittlung, kennt sich damit aus: „Anfang/Mitte 50 fangen vielen Unternehmer an, sich mit der Weitergabe ihrer Betriebe zu beschäftigen. Das ist ein Prozess, der bis zu fünf Jahre dauern kann.“ Aber er weist auch darauf hin, dass es auch schneller geht: „Wenn wir mit Verkäufer und Käufer eine realistische Position finden, ist das in wenigen Monaten abgewickelt“, erläutert der Vermittler von Unternehmensverkäufen.

Die Gewinnung von Mitarbeitern auf dem Weg der Unternehmensübernahme hat viele strategische Vorteile.

  • Der Käufer tritt bei einem Share-Deal in die bestehenden Verträge ein

  • Dann ist es gut, nach positiven Aspekten zu suchen: An welcher Stelle profitiert der Käufer von sehr gut ausgebauten Prozessen des Verkäufers?

  • Die Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens lassen sich in die Belegschaft des Käufers integrieren, so dass sich neue strategische Optionen auftun

  • Durch einen Unternehmenskauf können neue Regionen oder Angebotsspektren erschlossen werden.

Wie findet der
Unternehmenskauf
statt?

An erster Stelle steht für Käufer und Verkäufer natürlich der finanzielle Aspekt: Zu welchem Preis soll der Verkauf stattfinden. Um einen angemessenen Kaufpreis zu finden, werden die finanziellen Werte im Ertragswertverfahren ermittelt, Guthaben addiert und Verpflichtungen abgezogen.

Wenn sich beide Seiten einig sind, folgen Abstimmungen mit Steuerberatern, Banken und schließlich der Gang zum Notar. Für die Begleitung und Abwicklung solch komplexer Prozesse ist die Einbeziehung eines spezialisierten Beraters immer sinnvoll.

Bei einem Unternehmenskauf werden aus ehemaligen Mitbewerbern plötzlich Kollegen – und das ist auch nicht immer störungsfrei. Solche Übergänge sollten gut vorbereitet sein, um schnell ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen.

 

Am besten klappt das, wenn sich Käufer und Verkäufer auf eine gemeinsame Strategie einigen:

Wann – sage ich es meinen Mitarbeitern?
Zu Wann – findet der Kauf statt?
Warum – wie werden Kauf und Verkauf begründet?
Wer– spricht mit den Belegschaften?
Was – bedeutet dies für die beiden Mitarbeitergruppen?
Wen – benennen Sie als Ansprechpartner für Rückfragen, Sorgen oder gute Vorschläge?
Wie – laufen Kauf und Verkauf im Einzelnen ab?

Sorgen Sie dafür, dass sich die neuen Kollegen nicht als Looser fühlen, sondern als willkommene Ergänzung im bisherigen Team ankommen. Dann wachsen beide Unternehmen schnell zu einer schlagkräftigeren Einheit zusammen.

Unternehmen kaufen - aber richtig

Je nach Vereinbarung sind zwei Formen des Unternehmenskaufs möglich: Share Deal: Dabei handelt es sich um den Verkauf der Anteile einer Kapitalgesellschaft. Der Käufer steigt in die Verträge des gekauften Unternehmens ein. Hier werden alle vertraglichen Verpflichtungen übernommen, eben auch die Arbeitsverträge mit dem bisherigen Personal.

Beim Asset-Deal wird das Anlagevermögen verkauft. Es kommt bei Personengesellschaften oder bei Unternehmen in schwieriger finanzieller Lage zum Einsatz. Arbeitnehmer werden nicht automatisch übernommen, sondern entscheiden frei über ein Angebot des Käufers.​

Was ist günstiger? Das ist eine Risiko-Nutzen-Abwägung. Wenn eine gesunde, solide Kapitalgesellschaft zur Disposition steht, spricht nichts gegen einen Share-Deal. Damit werden zum Beispiel auch Bestandsverträge – zu Mitarbeitern und zu Kunden – übernommen. Bei strauchelnden Betrieben mit hohen oder gar unkalkulierbaren Risiken oder bei Personengesellschaften kann es eigentlich nur ein Asset-Deal sein. Die beteiligten Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer über den Betriebsübergang informieren. Die Arbeitnehmer müssen dann ein Angebot zur Weiterbeschäftigung beim Käufer nicht akzeptieren.